• STEAMBOW GMBH
    Bäckerstraße 1
    2433 Margarethen am Moos
    Österreich

    Mail: support@steambow.com
    Tel: +43 2230 29 974 20

    Geschäftsführer: Mag. Gerald Missbach

  • UID: ATU71553437
    FB-Nr. : FN 460445 a
    EORI-Nummer: ATEOS1000078960

    ARA Lizenznummer: 21826
    GS1 GLN: 9120092210000
    U.P.C.: 81223703

    Firmenauskunft Wirtschaftskammer Österreich

AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Stand Mai 2018

1. GELTUNGSBEREICH

Allen Lieferungen und Leistungen der Steambow GmbH, Bäckerstraße 1, 2433 Margarethen am Moos, Österreich, (in Folge „STEAMBOW“ genannt) an die natürliche oder juristische Person („KUNDE“), welche ein von STEAMBOW angebotenes Produkt („KAUFGEGENSTAND“) bestellt bzw. käuflich erwirbt, liegen die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) zugrunde. Dies gilt auch wenn im Einzelfall darauf nicht gesondert Bezug genommen wird.

Die Anwendung von sonstigen allgemeinen und/oder besonderen Geschäfts- und/oder sonstigen Bedingungen des KUNDEN und/oder Dritter, welcher Art auch immer, ist in Bezug auf geschäftliche Beziehungen mit STEAMBOW ausdrücklich ausgeschlossen. Hiermit widerspricht STEAMBOW ausdrücklich der Anwendbarkeit dieser sonstigen Bedingungen. Auch führen Erfüllungshandlungen oder Stillschweigen seitens STEAMBOW nicht zur Anwendbarkeit sonstiger Bedingungen des KUNDEN und/oder Dritter. Ergänzende oder abweichende Vereinbarungen, Nebenabreden, Zusicherungen und/oder Änderungen dieser AGB, wie insbesondere auch widersprechende Geschäftsbedingungen des KUNDEN und/oder Dritter, bedürfen zur ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen, schriftlichen und firmenmäßig gezeichneten Anerkennung von STEAMBOW in jedem Einzelfall.

2. KAUFGEGENSTÄNDE, AUFTRÄGE UND BESTELLUNGEN

Alle Bestellungen und Aufträge werden erst durch die schriftliche (Briefform oder Fax aber auch wirksam über E-Mail) Auftragsbestätigung von STEAMBOW, mangels einer solchen spätestens aber mit der Ausführung der Lieferung, rechtswirksam. Dies gilt stets aber nur im Umfang der entsprechenden Auftragsbestätigung bzw. Lieferung. Mit Ausnahme einer entsprechenden Kaufpreisrückerstattung stehen dem KUNDEN im Hinblick auf nicht lieferbare KAUFGEGENSTÄNDE keinerlei Ansprüche zu.

KAUFGEGENSTÄNDE entsprechen den allgemeinen und gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften. Angaben in Katalogen, Werbebroschüren oder ähnlichem oder Eigenschaften von Mustern (wie Farbe, Art der Oberflächenbeschichtung, Beschaffenheit, Materialien oder Abmessungen) sind hingegen nur verbindlich, soweit von STEAMBOW in der Auftragsbestätigung ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Bestellungen und Aufträge haben den KAUFGEGENSTAND sowie die Menge klar und deutlich zu bezeichnen. Unklare Angaben in der Bestellung dürfen nicht zu Lasten von STEAMBOW ausgelegt werden.

3. PREISE

Soweit nicht anders vereinbart verstehen sich sämtliche Preise netto in Euro ab Werk (EXW) gemäß den INCOTERMS 2010. Soweit nicht anders vereinbart gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung jeweils gültigen Preise von STEAMBOW als vereinbart.

4. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

4.1. Soweit nicht im Einzelfall anders festgelegt, sind Zahlungen im Voraus in Euro durch Banküberweisung auf unser Geschäftskonto vorzunehmen. Als Fälligkeitsdatum gilt der in der Auftragsbestätigung genannte unverbindliche Liefertermin bzw. spätestens der Tag der Übergabe des KAUFGEGENSTANDES an den KUNDEN (EXW Incoterms 2010).

Sollte der KUNDE in anderen frei konvertierbaren Währungen als der Rechnungswährung zahlen, trägt der KUNDE das Wechselkursrisiko und alle aus der Zahlungsverpflichtung entstehenden Währungsdifferenzen. Bankspesen gehen zu Lasten des KUNDEN.

4.2. STEAMBOW ist berechtigt, die Lieferung des KAUFGEGENSTANDES bis zur vollständigen Leistung des fälligen Kaufpreises zurückzubehalten. Als geleistete Zahlung gilt die freie Verfügbarkeit über den vereinbarten Betrag durch STEAMBOW.

Der KUNDE anerkennt seine Verpflichtung, ab dem Fälligkeitsdatum Verzugszinsen in Höhe von 12% p.a. zu bezahlen. Etwaige Forderungs-, Gegenforderungs- oder Vergütungsansprüche seitens des KUNDEN berechtigen weder zur Gegenrechnung noch zum Aufschub von Zahlungen über deren Fälligkeitsdatum hinaus. STEAMBOW behält sich vor, im wiederholten (mehr als 2- fachen) Fall eines Zahlungsverzuges die Lieferungen einzustellen, ohne dass dem KUNDEN daraus irgendwelche Ansprüche gegenüber STEAMBOW erwachsen würden.

STEAMBOW behält sich das Recht vor, Zahlungsbedingungen zu ändern oder die Erfüllung von jeglichen Vereinbarung mit dem KUNDEN einzustellen, wenn dies aufgrund der finanziellen Situation oder Zahlungshistorie des KUNDEN erforderlich scheint.

5. LIEFERUNG

5.1. Soweit nicht schriftlich im Vorhinein anders vereinbart, erfolgen sämtliche Lieferungen gemäß den Incoterms 2010 ab Werk Margarethen am Moos (EXW). Lieferungen werden von STEAMBOW nach Maßgabe der betrieblichen Möglichkeiten ausgeführt. Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Vorgesehene Liefertermine sind unverbindlich und ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Schadenersatz- oder sonstige Ansprüche wegen Nichterfüllung oder verspäteter Erfüllung sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei Nichterfüllung steht dem KUNDEN eine entsprechende Kaufpreisrückerstattung zu. Teillieferungen sind erlaubt und entsprechend der Zahlungsbedingungen (gemäß Artikel 4) zu begleichen. Der KUNDE verpflichtet sich, diese entsprechend anzunehmen.

5.2. Vertragserfüllung seitens STEAMBOW gilt vorbehaltlich unvorhersehbarer oder vom Parteiwillen unabhängiger Umstände, wie z.B. alle Fälle höherer Gewalt, kriegerische Ereignisse, behördliche Eingriffe und  Verbote, Transport- und  Verzollungsverzug, Transportschäden, Energiemangel, sowie Arbeitskonflikte. Die vorgenannten Umstände berechtigen auch dann zur Verlängerung der Lieferfrist, wenn sie bei Sublieferanten eintreten.

5.3. Falls die Absendung versandbereiter KAUFGEGENSTÄNDE, insbesondere auch von Teillieferungen, ohne Verschulden von STEAMBOW nicht möglich ist oder seitens des KUNDEN nicht gewünscht wird, der KUNDE die Annahme verweigert oder STEAMBOW nicht zeitgerecht über den fälligen Kaufpreis verfügen kann, kann STEAMBOW die Lagerung der Ware auf Kosten und  Gefahr des KUNDEN vornehmen,  wodurch  die  Lieferung  als erbracht gilt. Etwaige dadurch verursachte Zusatzkosten werden verrechnet. Die vereinbarten Zahlungsbedingungen (siehe Artikel 4) erfahren dadurch keine Änderung.

5.4. KAUFGEGENSTÄNDE können von den für sie definierten Spezifikationen (Artikel 2) abweichen, ohne dass dem KUNDEN aus unwesentlichen Abweichungen irgendwelche Ansprüche erwachsen würden. Die Beweislast für eine wesentliche Abweichung liegt beim KUNDEN. STEAMBOW behält sich außerdem vor, die KAUFGEGENSTÄNDE und/oder deren Spezifikationen jederzeit zu ändern. Außer ausdrücklich in jedem Einzelfall vereinbart wird seitens STEAMBOW keinerlei Liefergarantie abgegeben.

6. MÄNGELRÜGE, GEWÄHRLEISTUNG

Offensichtliche Mängel, welche bei ordnungsgemäßer Untersuchung bei der Warenübernahme feststellbar sind, müssen vom KUNDEN binnen 8 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort in Form eines E-Mails oder eines eingeschriebenen Briefes unter detaillierter Angabe des Mangels gerügt werden, andernfalls gilt die Ware als genehmigt und weitere Gewährleistungsansprüche gegenüber STEAMBOW gelten als ausgeschlossen. Für versteckte Mängel, die auch bei sorgfältigster Prüfung durch einen ordentlichen Unternehmer innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, leistet STEAMBOW 6 Monate Gewähr ab Lieferdatum (EXW, INCOTERMS 2010) auf Material- oder Herstellungsfehler.

Über die Gewährleistung hinausgehende Ansprüche, insbesondere auch allfällige Schadenersatzansprüche, sind ausdrücklich ausgeschlossen. Ebenso sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche gegenüber STEAMBOW dann ausgeschlossen, wenn der KUNDE den KAUFGEGENSTAND durch Be- oder Verarbeitung auf irgendeine Art und Weise verändert hat.

Die Behebung eines von STEAMBOW bestätigten Mangels an einem KAUFGEGENSTAND erfolgt nach Wahl von STEAMBOW durch Reparatur, Ersatzlieferung mangelfreier Ware oder, nach Vereinbarung, durch angemessene Preisminderung. Alle Gewährleistungsmängel sind unverzüglich nach Entdeckung mit eingeschriebenem Brief unter detaillierter Angabe des Mangels anzuzeigen. Rücksendungen dürfen nur nach Zustimmung und laut Anweisungen von STEAMBOW erfolgen, widrigenfalls insbesondere der KUNDE die Versendungskosten selbst zu tragen hat.

7. HAFTUNG

Die Haftung von STEAMBOW bleibt auf Schäden beschränkt, die am KAUFGEGENSTAND selbst entstehen. Mit Ausnahme der Haftung für Personenschäden, sowie für Fälle eines Verschuldens oder einer groben Fahrlässigkeit auf Seiten von STEAMBOW ist jeder andere Schadenersatz ausgeschlossen. Soweit gesetzlich zulässig wird die Haftung insgesamt auf den Kaufpreis, maximal aber auf EUR 5.000.- beschränkt. Die Beweispflicht, sowohl für die Schadenshöhe als auch das Verschulden von STEAMBOW trifft den KUNDEN.

Im Rahmen der Produkthaftung haftet STEAMBOW nur für Personenschäden und für solche Sachschäden, die ein Verbraucher erleidet. Änderungen am Liefergegenstand, Nichteinhaltung von Gebrauchsanweisungen, Nichtbeachten der Produktinformation, die Verwendung nicht originaler Teile von STEAMBOW oder bestimmungsfremde Verwendung befreien STEAMBOW von der Haftung. Die Haftung von STEAMBOW für Schäden Dritter, Folgeschäden, entgangenen Gewinn oder erhoffte, aber nicht eingetretene Ersparnis ist ausgeschlossen. Der KUNDE verpflichtet sich, die Haftungsbeschränkung im Falle eines Weiterverkaufes auf spätere Kunden zu übertragen.

8. GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE

8.1. Sämtliche Rechte an geistigem Eigentum in Zusammenhang mit den KAUFGEGENSTÄNDEN sowie sonstigen Produkten, Komponenten, Verfahren, Plänen, Skizzen und sonstigen technischen Unterlagen ebenso wie Mustern, Katalogen, Prospekten, Abbildungen und dergleichen („STEAMBOW Unterlagen“) (einschließlich Patente, Marken, Muster, Urheberrechte, Designs, Know-how und kommerzieller, technischer und ablauftechnischer Information) stehen alleine STEAMBOW zu, und werden dem KUNDEN mit Ausnahme der bestimmungsgemäßen Nutzung keinerlei Rechte  daran  (insbesondere keine weitergehenden  Lizenzrechte)   eingeräumt. Ausschließlich STEAMBOW ist berechtigt, diese Rechte zu nutzen, zu verwerten und Schutzrechte anzumelden oder seine Rechte anderweitig zu wahren. Ebenso behält sich STEAMBOW sämtliche Rechte, insbesondere auch Urheberrechte sowie Werknutzungsrechte, an den STEAMBOW Unterlagen vor. Ohne ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung in jedem Einzelfall dürfen die STEAMBOW Unterlagen vom KUNDEN weder für irgendwelche eigenen noch für fremde Zwecke verwendet, – insbesondere auch nicht als unmittelbare noch als mittelbare Vorlage oder Behelfsmittel – vervielfältigt, abgespeichert oder wiedergegeben werden.

Spätestens mit Entgegennahme dieser Unterlagen anerkennt der KUNDE die Rechte von STEAMBOW daran und die Pflicht zur absoluten Geheimhaltung. Der KUNDE verpflichtet sich, die STEAMBOW Unterlagen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung von STEAMBOW ganz oder teilweise Dritten zugänglich zu machen oder außerhalb des Zweckes zu verwenden, zu dem sie übergeben worden sind.

Von diesem Verbot zur Weitergabe ausgenommen sind allfällige von STEAMBOW zu den Zwecken der Weitergabe an Endkunden zur Verfügung gestellte Werbemittel, wie insbesondere Produktfotos, Produktbroschüren, Kataloge oder Werbeprospekte.

8.2. STEAMBOW haftet nicht für die Verletzung von gewerblichen Schutzrechten Dritter, wenn von STEAMBOW für den KUNDEN Ware auf Grund von Zeichnungen, Entwürfen, Modellen, Spezifikationen oder sonstigen Herstellerangaben hergestellt oder in Verkehr gebracht wird. Der KUNDE stellt STEAMBOW in solchen Fällen von jeglicher Haftung oder Inanspruchnahme frei.

STEAMBOW Unterlagen umfassen nicht allfällige Bedienungsanleitungen und/oder Benutzerhandbücher, welche allenfalls den KAUFGEGENSTÄNDEN beiliegen. Das Eigentum und die Rechte am Inhalt verbleiben bei STEAMBOW, doch verpflichtet sich der KUNDE, diese stets mit den KAUFGEGENSTÄNDEN an seine Abnehmer weiterzugeben.

Sofern eine Weitergabe von STEAMBOW Unterlagen freigegeben wird, ist der KUNDE verpflichtet, seine Abnehmer auf die vorbezeichneten Rechte von STEAMBOW hinzuweisen und sie zur Einhaltung und Weitergabe der vorstehenden Bestimmungen zu verpflichten. Dies betrifft insbesondere die Verpflichtung, jeden weiteren Abnehmer zur Einhaltung der vorstehenden Bestimmungen zu verpflichten. Hiervon ausgenommen sind allfällige von STEAMBOW zu den Zwecken der Weitergabe an Endkunden zur Verfügung gestellte Werbemittel, wie insbesondere Werbefotos, Produktbroschüren, Kataloge oder Werbeprospekte.

8.3. Der KUNDE ist nicht berechtigt, Marken oder sonstige Kennzeichen von STEAMBOW zu verändern, vom KAUFGEGENSTAND und/oder der Verpackung zu lösen und/oder vom KAUFGEGENSTAND losgelöst zu verwenden. Der KUNDE ist berechtigt und verpflichtet, die von STEAMBOW an der Ware oder ihrer Verpackung angebrachten Marken und sonstigen Kennzeichen in unveränderter Form und am KAUFGEGENSTAND bzw. der Verpackung angebracht zur Identifizierung der unveränderten oder originalverpackten Ware zu benutzen, und zwar in der Art, Weise und Form, wie diese bei Anlieferung an des KAUFGEGENSTANDES bzw. der Verpackung angebracht ist. Jede darüber hinaus gehende Verwendung von Marken, Namen, Logos oder sonstigen Kennzeichen von STEAMBOW ist ausschließlich nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von STEAMBOW in jedem Einzelfall und nur so, wie in der entsprechenden Zustimmung freigegeben, erlaubt.

9. GEHEIMHALTUNG

Der KUNDE verpflichtet sich, alle STEAMBOW Unterlagen sowie kaufmännische, technische und/oder sonstige Informationen, die ihm im Verlaufe der Geschäftsbeziehung mit STEAMBOW übergeben und/oder bekannt werden, ausschließlich zur ordentlichen und gewöhnlichen Nutzung der zu liefernden Leistung zu verwenden. Der KUNDE wird diese mindestens wie eigene Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse behandeln, in jedem Fall jedoch mindestens mit angemessener Sorgfalt, ausschließlich solchen Dienstnehmern zugänglich machen, welche diese benötigen, damit eine ordentliche und gewöhnliche Nutzung möglich ist, Dritten nicht zugänglich machen und vor Diebstahl schützen.

Nach Beendigung dieser Vereinbarung bzw. der Zusammenarbeit hat der KUNDE Unterlagen, die vertrauliche Informationen von STEAMBOW enthalten, zurückzugeben und elektronische vertrauliche Information dauerhaft zu löschen; der KUNDE hat kein Zurückbehaltungsrecht.

Dem KUNDEN ist es untersagt, ohne vorhergehende schriftliche Zustimmung von STEAMBOW in jedem Einzelfall in Werbung, externer Kommunikation sowie in sonstigen Veröffentlichungen auf STEAMBOW zu referenzieren. Von diesem Verbot nicht umfasst ist die von STEAMBOW freigegebene Verwendung von Kennzeichen von STEAMBOW, sofern und solange nicht der Eindruck erweckt wird, dass die konkrete Maßnahme von STEAMBOW selbst stammt.

10. EIGENTUMSVORBEHALT

Bis zur vollständigen Zahlung des fälligen Kaufpreises durch den KUNDEN behält sich STEAMBOW das Eigentumsrecht am KAUFGEGENSTAND vor. Bei Weiterverarbeitung des KAUFGEGENSTANDES oder dessen Integration als untrennbarer Bestandteil einer Gesamtsache entsteht Miteigentum von STEAMBOW am neuen Gesamtprodukt nach dem Wertverhältnis der Bestandteile. Der KUNDE ist bis auf Widerruf berechtigt, den KAUFGEGENSTAND oder aus der Verarbeitung entstandene Gesamtprodukte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der KUNDE alle ihm aus der Weiterveräußerung des KAUFGEGENSTANDES in separater Form oder als Bestandteil eines Gesamtproduktes zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes des KAUFGEGENSTANDES an STEAMBOW ab. Der KUNDE ist bis auf Widerruf berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen bei seinen Abnehmern einzuziehen. STEAMBOW kann den Abnehmer des KUNDEN von der Abtretung jederzeit verständigen und ist STEAMBOW berechtigt, den KAUFGEGENSTAND bzw. das Gesamtprodukt sicherzustellen bzw. die Abnehmer zur direkten Zahlung an STEAMBOW in entsprechender Höhe aufzufordern, falls der KUNDE seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere den KAUFGEGENSTAND unsachgemäß behandelt oder mit der Kaufpreiszahlung in Verzug gerät. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag und heben die Pflichten des KUNDEN, insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.

11. ERGÄNZENDE BESTIMMUNGEN REPARATUREN

11.1. STEAMBOW erklärt sich grundsätzlich dazu bereit, KAUFGEGENSTÄNDE zu den nachstehend angeführten Bedingungen zur Reparatur zu übernehmen, wobei eine Reparaturzusage erst mit schriftlicher Bestätigung verbindliche Wirkung zu den darin enthaltenen Bedingungen (Kostenvoranschlag), insbesondere dem Leistungszeitraum bzw. den Kosten, entfaltet.

11.2. Kostenvoranschläge werden nur aufgrund einer besonderen Anfrage ausgearbeitet. Weder die Tätigung einer Bestellung noch die Ausarbeitung einer Auftragsbestätigung und/oder eine Lieferung verpflichten STEAMBOW, eine Instandsetzung bzw. Reparatur des jeweiligen KAUFGEGENSTANDES durchzuführen.

Kostenvoranschläge werden nur in schriftlicher Form gelegt und sind nur in Schriftform verbindlich. Mündliche Auskünfte über voraussichtliche Reparaturkosten und/oder Pauschalpreiszusagen sind unverbindlich.

11.3. STEAMBOW liefert nach erfolgter Reparatur oder Kontrolle den KAUFGEGENSTAND umgehend an den KUNDEN aus. Die in einem Kostenvoranschlag definierten Leistungszeiträume sind Richtwerte. Fixtermine werden prinzipiell nicht zugesichert.

11.4. Sowohl die Zustellung als auch die Rückstellung des zu reparierenden KAUFGEGENSTANDES erfolgen auf Rechnung und Gefahr des KUNDEN.

11.5. Ersetzte Teile gehen automatisch und entschädigungslos in das Eigentum und die alleinige Verfügungsgewalt von STEAMBOW über.

11.6. Bei behelfsmäßigen Instandsetzungen, wie insbesondere dem Ersatz von Verschleißteilen, die über ausdrücklichen Auftrag durchgeführt werden, wird jede Gewährleistung ausgeschlossen. Verschleißteile haben nur eine dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Lebensdauer.

11.7. STEAMBOW leistet Gewähr für die durchgeführten Reparaturarbeiten und die eingebauten Teile gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ab dem Tage der Übergabe (Absendung an den KUNDEN; EXW Incoterms 2010). Die Gewährleistung erfolgt grundsätzlich durch Behebung der nachgewiesenen Mängel der Reparatur in angemessener Frist. Ist die Behebung nicht möglich oder mit unverhältnismäßig hohen Kosten verbunden, so ist ein angemessener Ersatz zu leisten, welcher jedoch den an STEAMBOW für die Reparatur des KAUFGEGENSTANDES geleisteten Betrag nicht übersteigen darf. Zur Ausführung der Leistungen im Rahmen der Gewährleistung hat der KUNDE den betroffenen KAUFGEGENSTAND STEAMBOW in dessen Betrieb auf eigene Kosten und Gefahr zu überstellen. Vom KUNDEN beigestellte Materialien sind nicht Gegenstände der Gewährleistungen. Ansprüche aus der Gewährleistung erlöschen, wenn

  • offene Mängel nicht binnen 8 Tagen nach Übernahme schriftlich gerügt werden (E-Mail oder eingeschriebener Brief) oder
  • die vom Mangel betroffenen Teile von dritter Hand oder vom KUNDEN selbst auf irgend- eine Art und Weise bearbeitet, verändert oder instandgesetzt werden.

Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten diese Bestimmungen nur insoweit, als sie nicht zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch denen des Konsumentenschutzgesetzes, widersprechen.

12. DATENSCHUTZ

Der KUNDE erklärt seine Zustimmung, dass seine STEAMBOW im Rahmen der geschäftlichen Beziehung zur Verfügung gestellten Daten – auch allfällige personenbezogenen Daten des KUNDEN selbst, seiner Mitarbeiter, oder der Abnehmer und Geschäftspartner des KUNDEN

  • zum Zweck der Buchhaltung und Kundenevidenz von STEAMBOW, sowie auch als Referenz zu Werbezwecken gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbe- und Referenzzwecken von STEAMBOW verwendet. Der KUNDE gewährleistet, dass er für diese Datenverwendung auch das Einverständnis seiner KUNDEN hat und wird STEAMBOW von sämtlichen diesbezüglichen Ansprüchen freistellen.

13. ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

Der KUNDE darf seine Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Auftrag/der Bestellung nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung von STEAMBOW in jedem Einzelfall an Dritte übertragen. STEAMBOW ist jederzeit berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus diesen AGB und einer Bestellung auf ein mit STEAMBOW verbundenes Unternehmen oder auf eine dritte Partei zu übertragen, ohne dass es hierzu der Zustimmung oder Genehmigung des KUNDEN bedarf.

14. ALLGEMEINES

14.1. Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB, aus welchem Grund auch immer, für ungültig, unzulässig oder nicht durchsetzbar erklärt werden, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen, wobei diese AGB derart auszulegen sind, als ob hierin keine ungültigen, unzulässigen, oder nicht durchsetzbaren Bestimmungen enthalten wären. Die Vertragspartner sind unabhängige Vertragspartner und sind darüber hinaus nicht auf Grundlage dieser Geschäftsbeziehung verbunden und haben weder arbeitsvertragliche noch vertretungsrechtliche Verbindungen.

14.2. Im Verhältnis zu Verbrauchern gelten die Bestimmungen dieses Vertrages nur insoweit, als sie nicht einschlägigen zwingenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere auch denen des Konsumentenschutzgesetzes, widersprechen.

14.3. Versäumnis oder Verspätung der Geltendmachung eines für die geschäftliche Beziehung der Vertragspartner festgesetzten Rechtes gilt nicht als Verzicht des entsprechenden Vertragspartners hierauf für diesen oder zukünftige Fälle. Ein Rechtsverzicht ist nur wirksam, wenn schriftlich zwischen den Vertragspartnern vereinbart.

14.4. Artikel 6, 7, 8 und 9 bleiben auch nach Beendigung dieser Vereinbarung bzw. einer Kooperation zwischen dem KUNDEN und STEAMBOW, ungeachtet des Grundes der Beendigung, aufrecht. Der KUNDE hat hinsichtlich dieser Verpflichtungen Sorge zu tragen, dass diese auf jeden weiteren Abnehmer übertragen werden.

15. GERICHTSSTAND, ANWENDBARES RECHT

Auf diesen Vertrag ist österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendung der Bestimmungen der Wiener Konvention über den internationalen Warenkauf sowie der kollisionsrechtlichen Bestimmungen des internationalen Privatrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus und/oder in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem KUNDEN und STEAMBOW entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist, sofern der KUNDE seinen dauerhaften Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat, Island, Norwegen oder der Schweiz hat, Wien, Österreich. Sofern der KUNDE seinen dauerhaften Sitz in einem anderen Staat hat, sind alle sich aus und/oder in Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung zwischen dem KUNDEN und STEAMBOW ergebenden Streitigkeiten nach der Schiedsgerichtsordnung der internationalen Handelskammer von einem gemäß dieser Rechtsordnung ernannten Schiedsrichter endgültig zu entscheiden. Schiedsort ist Zürich, Schweiz. Schiedssprache ist Deutsch.

Wenn der KUNDE ein Verbraucher im Sinne des Artikel 15 VERORDNUNG (EG) Nr. 44/2001

DES RATES vom 22. Dezember 2000 über die gerichtliche Zuständigkeit und die Anerkennung und Vollstreckung von Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen ist, liegt der Gerichtsstand am Sitz des KUNDEN.